Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt


Ab dem 28. Juni 2025 gilt, dass unter anderem Webshops und Webseiten barrierefrei nutzbar sind. Zu beachten ist:

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

Dennoch ist es absolut sinnvoll und im Sinne aller Nutzer, eine Webseite oder einen Webshop für jeden nutzbar zu gestalten.

Der Homepage Designer und auch die Software unserer Webshop-Produktwelt haben alle notwendigen Optionen, um das BFSG umzusetzen. Die erforderlichen Änderungen (z. B. Beschriftung von Bildern, richtiges Setzen von Überschriften) müssen allerdings durch Sie erfolgen.

Eine gute Übersicht darüber, was es zu beachten gibt, findet sich auf der Webseite:

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test